Mediation in Arbeit und Beruf

Mediation im Arbeits- und Berufsleben kommt u. a. in Betracht bei Konflikten zwischen

  • Arbeitnehmern auf gleicher Unternehmensebene oder zwischen Arbeitnehmern und ihren unmittelbaren Vorgesetzten
  • (z.B. bei Mobbingfällen, Konflikten zwischen Mitarbeitern verschiedener Nationalitäten)
  • Geschäftsleitung und Mitarbeitern
  • (z.B. bei Neuabschluss oder Ändern eines bereits bestehenden Arbeitsvertrages, Versetzungen, Einführen eines neuen Arbeitszeitmodells, Stärken von Motivation und Leistung, Abmahnen, Beenden eines Arbeitsverhältnisses)
  • Geschäftsleitung und Betriebsrat
  • (z.B. bei Arbeitszeitmodellen, Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan, Entgeltfragen, Personalentwicklung)
  • Betriebsratsmitgliedern untereinander oder zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat
  • (z.B. bei Mitbestimmungsfragen, Vertrauensdefiziten, Amtsenthebungen)
  • Mediation in diesem Bereich schützt vor negativer Publicity und Imageschäden, verbessert die Mitarbeitermotivation sowie das Betriebsklima und leistet damit auch einen erheblichen Beitrag zur Kostensenkung im Unternehmen.


Ansprechpartner im MAS:
Andreas Bayer, Dr. Sven Friedl, Anke Hebenstreit, Dr. Martina Heitkötter, Jasmin Hirnich, Alexander Höcht, Gisela Krämer, Petra Manz, Hermann Müller, Hannelore Neubert-Klaus, Eva-Maria Nieberle, Sören Peter, Sonja Schindler, Gottlob Schmücker, Hildegard Schwering, Andrea Tibudd