Mediation im Arbeits- und Berufsleben kommt u. a. in Betracht bei Konflikten zwischen
- Arbeitnehmern auf gleicher Unternehmensebene oder zwischen Arbeitnehmern und ihren unmittelbaren Vorgesetzten
- (z.B. bei Mobbingfällen, Konflikten zwischen Mitarbeitern verschiedener Nationalitäten)
- Geschäftsleitung und Mitarbeitern
- (z.B. bei Neuabschluss oder Ändern eines bereits bestehenden Arbeitsvertrages, Versetzungen, Einführen eines neuen Arbeitszeitmodells, Stärken von Motivation und Leistung, Abmahnen, Beenden
eines Arbeitsverhältnisses)
- Geschäftsleitung und Betriebsrat
- (z.B. bei Arbeitszeitmodellen, Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan, Entgeltfragen, Personalentwicklung)
- Betriebsratsmitgliedern untereinander oder zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat
- (z.B. bei Mitbestimmungsfragen, Vertrauensdefiziten, Amtsenthebungen)
- Mediation in diesem Bereich schützt vor negativer Publicity und Imageschäden, verbessert die Mitarbeitermotivation sowie das Betriebsklima und leistet damit auch einen erheblichen Beitrag zur
Kostensenkung im Unternehmen.
Ansprechpartner im MAS:
Andreas Bayer, Dr. Sven Friedl, Anke Hebenstreit, Dr. Martina Heitkötter, Jasmin Hirnich, Alexander Höcht, Gisela Krämer,
Petra Manz, Hermann Müller, Hannelore Neubert-Klaus, Eva-Maria Nieberle, Sören
Peter, Sonja Schindler, Gottlob Schmücker, Hildegard Schwering, Andrea Tibudd