Seit Ende der achtziger Jahre wird Mediation auch in Deutschland – wie in vielen anderen europäischen Ländern und in den USA - zunehmend in vielen Bereichen mit Erfolg angewandt. Sie ist damit –
insbesondere neben dem privaten Schiedsverfahren – zu einer zentralen Säule außergerichtlicher Streitbeilegung geworden, die inzwischen auch vom deutschen Gesetzgeber und auf europäischer Ebene
gefördert wird.
Sie richtet sich nach folgenden wesentlichen Grundprinzipien:
Mediation heißt Vermittlung. Sie ist das Angebot, in einer Konfliktsituation die Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehreren Konfliktpartnern so zu gestalten, dass sie zu einer fairen und
verbindlichen Vereinbarung kommen.
Der Mediator, die Mediatorin als allparteiliche/r Dritte/r unterstützt die Parteien in einem strukturierten Verfahren, eigene Lösungen zu entwickeln und eine interessensgerechte und
zukunftsorientierte Vereinbarung zu erarbeiten.
Der Mediator, unterstützt die Konfliktparteien durch professionelle Gesprächsführung darin, ein Ergebnis zu finden, das sie eigenverantwortlich gestalten. Auf diese Weise behalten die
Konfliktpartner die Entscheidung in ihren Händen und geben sie nicht an ein Gericht ab.
Mediation erlaubt die Entwicklung von Lösungen, die den eigenen Interessen am besten dienen und individueller sind, als sie das Gesetzesrecht vorsieht. Mediation baut Brücken, statt Gräben zu
vertiefen und verhindert so den Gesichtsverlust der Parteien.
Ziel jeder Mediation ist der Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrags, der den Streit endgültig und ohne Gericht löst.
In jedem Mediationsverfahren wird Wert darauf gelegt, dass die Parteien umfassend über die jeweilige Rechtslage informiert sind, so dass sie wissen, vor welchem rechtlichen Hintergrund sie ihre
Konfliktlösung finden.